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1. Ein Mietgeschäft kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Kunden und schriftliche Auftragsannahme der Firma Martha Liebisch zustande. Diese Vereinbarung enthält klare Absprache über Geräteumfang, Preise, Transportwege und Kostenübernahme.
2. Die Berechnung der Mietleistung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, vom Tag der Bereitstellung
an, bis zur physischen Rücknahme des Mietgegenstandes durch die Firma Martha Liebisch in Wien.
Angebrochene Tage werden als ganze Tage berechnet.
3. Vom Auftraggeber geforderte, jedoch nicht benutzte (bei Rückgabe noch versiegelte) Reservegeräte (Backup) werden mit 50% des Mietpreises in Rechnung gestellt.
4. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte nach Beendigung
des vereinbarten Mietverhältnisses unverzüglich und auf eigene Kosten an die Firma Martha Liebisch
zurückzustellen. Bei Rückgabeverzug wird jeder angebrochene Verzugstag mit einem vollen Tagessatz in Rechnung gestellt.
5. Ist ein Mietvertrag durch Auftragserteilung zwischen dem Kunden und der Firma Martha Liebisch
zustande gekommen, so gelten folgende Regelungen für Stornierungen.
6. Stornierungen vor Mietbeginn
bis zu 30 Tagen vor Mietbeginn.............Abwicklungspauschale EUR 35,00
bis zu 10 Tagen vor Mietbeginn.............20% des vereinbarten Mietpreises
bis zu 5 Tagen vor Mietbeginn...............30% des vereinbarten Mietpreises
bis zu 2 Tagen vor Mietbeginn...............50% des vereinbarten Mietpreises
am Tage des Mietbeginns.......................75% des vereinbarten Mietpreises
7. Mietgegenstände gelten als "in einwandfreiem funktionsgerechtem Zustand" vom Mieter übernommen, wenn nicht unverzüglich Mängelrüge schriftlich angezeigt wird. Bei technischen Defekten während der Mietzeit hat der Mieter Anspruch auf schnellstmögliche Bereitstellung eines Ersatzgerätes bzw. eines Reparatur-Services. Ein über die normalen Transportmittel (Post, Bahn, Paketdienst) hinausgehender Lieferservice sowie erforderliche Reisekosten zum
Einsatzort und zurück gehen zu Lasten des Mieters.
8. Nichterfüllung der Mietvereinbarung in Folge Höherer Gewalt, Transportverzögerungen, technische Defekte oder anderer Ereignisse, die nicht von der Firma Martha Liebisch zu vertreten sind, schließt jegliche Schadenersatzforderung des Mieters gegenüber der Firma Martha Liebisch aus.
9. Die Firma Martha Liebisch hat das Recht, Mietvorauszahlungen, Kautionsleistungen oder Bereitstellung
einer Bankbürgschaft bis zur Höhe des Wertes der Mietsache zu verlangen. Der Mieter ist verpflichtet,
die Eigentumsrechte der Firma. Martha Liebisch an der Mietsache zu wahren. Dies gilt insbesondere
auch bei der Weitervermietung an Dritte.
10. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der Mietsache durch äußere Einflüsse, unsachgemäße Bedienung oder technische Eingriffen durch den Mieter bzw. Dritter verursacht werden, gleich ob ihn dabei ein persönliches Verschulden trifft oder nicht. Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter gegenüber der Firma Martha Liebisch mit dem jeweils gültigen Verkaufspreis des Mietgegenstandes.
11. Diese Mietbedingungen gelten in Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Martha Liebisch , die durch Auftragserteilung durch den Kunden ausdrücklich und ausschließlich anerkannt werden. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus Mietverträgen ist für Vollkaufleute ausschließlich der Sitz der Firma Martha Liebisch
Stand: Wien, Juni 2002
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